
Ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch: schnell, einfach, unkompliziert, ohne Termin. Wartezeit nicht ausgeschlossen. (Detaillierte Informationen siehe: Info Erstberatung.)
Preise grundsätzlich pro 1/4-Stunde
| Arbeitsrecht | ab 25 € | Patientenverfügung | ab 20 € | |
| Bußgeldverfahren | ab 20 € | Sozialrecht | ab 20 € | |
| Erbrecht | ab 35 € |
Strafrecht | ab 30 € | |
| Familienrecht | ab 25 € |
Verwaltungsrecht | ab 25 € | |
| Insolvenzrecht | ab 35 € |
Wohnungseigentum | ab 30 € | |
| Handels- u. Wirtschaftsrecht | ab 40 € | Mietrecht | ab 20 € | |
| Medizinrecht | ab 30 € | Zivilrecht allgemein | ab 20 € |
Findet nur eine einmalige Beratung ohne ein weitergehendes Tätigwerden eines Rechtsanwalts statt, so spricht man von einer sog. Erstberatung. Die genannten Gebühren werden zu Ihren Gunsten bei einer weitergehenden Beauftragung angerechnet!
Hinweis: Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens 190,- € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer).
Die HSV Rechtsanwälte vertreten Sie gerne vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht, den Familien- und Arbeitsgerichten sowie allen Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten in ganz Deutschland, ferner vor dem Bundesverfassungsgericht.
Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sind diese Verfahren mindestens nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu berechnen.
Über die zu erwartenden Kosten informieren wir Sie jederzeit gerne.
Mandat plus
Begutachtungen, außergerichtliche Vertretung/Verhandlungen, Vertragsentwürfe:
Mehr als ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch. Vorbesprechung, Ausarbeitung und Folgetermin. Falls nötig: die komplette Kompetenz bei Ihnen vor Ort - mit Unterstützung durch unser bundesweites Kooperations-Netzwerk.
| Pro Stunde | ab 125,00 € |
| Berechnung zeitanteilig pro angefangene 15 Min. | ab 31,25 € |
| Pauschal | ab 140,00 € |